Rechtsprechung
BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 47.77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,3535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck eines Ausländers - Ausreisefrist nach Versagung der Aufenthaltserlaubnis - Erwerbsunzucht als selbstständige Erwerbstätigkeit - Antrag eines Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.05.1975 - 3 A 41/75
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.05.1977 - II A 122/75
- BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 47.77
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 12.12.1974 - 36/74
Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.
Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 47.77
Daraus folgt, daß das Niederlassungsrecht (Art. 52 ff. EWGV) sich nur auf den Aufenthalt zum Zwecke wirtschaftlicher Tätigkeit im Sinne des Art. 2 EWGV bezieht, wie auch die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 48 ff. EWGV) und die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs (Art. 59 ff. EWGV) nur für Betätigungen gilt, die "einen Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Art. 2 des Vertrages ausmachen" (EuGK, Urteil vom 12. Dezember 1974 - Rs 36/74 - [EuGHE 1974, 1405, 1418 = NJW 1975, 1093, 1094 [EuGH 12.12.1974 - - 36/74]]). - BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
Schadensersatzansprüche einer Prostituierten
Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 47.77
Eine solche mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende Art der Erzielung von Einkünften (vgl. BGHZ 67, 119 [124 f.]) ist, wie sich von selbst versteht, nicht Gegenstand der Wirtschaftspolitik und Teil des Wirtschaftslebens, zu dessen harmonischer Entwicklung und Ausweitung die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet worden ist. - BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
Auszug aus BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 47.77
Sie stellt vielmehr rechtliche Anforderungen auf, denen bereits die behördliche Entscheidung über den Aufenthalt entsprechen muß (Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65 = NJW 1979, 2486]).
- VG Münster, 08.06.2006 - 5 L 338/06
Scheinehe führt zur Ausweisung
In diesem Zusammenhang ist entscheidend darauf abzustellen, ob die Ausreiseaufforderung in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 4. Januar 2006 eine Regelung mit Verwaltungsaktsqualität enthält oder nur einen Hinweis zur Rechtslage darstellt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Juli 1980 - 1 C 47.77 -, Buchholz, Gliederungsnr. 402.24, § 10 Ausländergesetz 1965, Nr. 72). - BVerwG, 22.05.1985 - 1 C 24.81
Aufenthaltserlaubnis eines Asylantragstellers - Anspruch auf Asyl - …
Da das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Qualifizierung des behördlichen Handelns ebenfalls einwirkende materielle Recht (BVerwGE 59, 319 [325]) davon ausgeht, daß durch die Abschiebungsandrohung eine ausreichende Konkretisierung der Ausreisepflicht erfolgt (§ 13 AuslG), und da in Übereinstimmung hiermit der Widerspruchsbescheid als Verfahrensgegenstände außer des Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis nur die Abschiebungsandrohung nennt, hätte sich die Auslegung des Berufungsgerichts aller Wahrscheinlichkeit nach revisionsgerichtlich nicht beanstanden lassen (vgl. auch Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 47.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 72 [S. 122]).